Alle Leistungen von gemma vera werden auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht 1. Allgemeine Bedingungen 1.1. Alle Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer und gelten für Privatpersonen und gewerbliche Kunden gleichermaßen. 1.2. Die Mehrwertsteuer wird auf allen Rechnungen ausgewiesen 1.3. Befördert werden alle Güter, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen eignen. Höchstgrenze 500 Kg. 1.4. Die Auswahl von Transportweg und Transportart obliegt gemma vera und orientiert sich an den wirtschaftlich günstigsten Wegen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 1.5. Aufträge, Weisungen, Erklärungen und Mitteilungen bedürfen zwecks Rechtssicherheit zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Hierbei wird der Schriftverkehr per E-Mail gleichermaßen anerkannt. 2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind: 2.1. gefährliche Güter 2.2. radioaktive Stoffe 2.3. sterbliche Überreste 2.4. (Spenderorgane nur nach Vereinbarung) 2.5. genehmigungspflichtige Stoffe nur nach Rücksprache 2.6. Illegale Substanzen, insbesondere nach BtMG 2.7. Waffen 2.8. Güter, die aus illegalen Handlungen stammen oder im Zusammenhang mit Straftaten stehen 3. Einschränkungen 3.1. lebende Tiere und Pflanzen sowie leicht verderbliche Güter Das Risiko für den Verderb und von Waren innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liegt beim Auftraggeber. 3.2. besonders wertvolle und diebstahlsgefährdete Güter sind gesondert zu versichern ansonsten liegt das Risiko beim Auftraggeber. 4. Auftragserteilung 4.1. Der Auftraggeber hat gemma vera bei Auftragserteilung folgendes mitzuteilen: 4.1.1. Name Anschrift und Legitimation des Auftraggebers 4.1.2. Ort und Tag der Ausstellung 4.1.3. Name und Anschrift des Absenders 4.1.4. Stelle und Zeit der Übernahme des Gutes 4.1.5. Name und Anschrift des Empfängers 4.1.6. Stelle und Zeit der Übergabe des Gutes 4.1.7. Art der Packstücke 4.1.8. Inhalt der Packstücke, 4.1.9. Eigenschaften des Gutes und die Art der Verpackung, 4.1.10. den Warenwert, 4.1.11. sowie alle sonstigen für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages relevanten Umstände. 4.1.12. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme; 4.1.13. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes; Bitte verwenden Sie den Vordruck von gemma vera 4.2. gemma vera ist, sofern kein dringender Anlass besteht, nicht verpflichtet, diese Angaben zu überprüfen. 4.3. Der erteilte Auftrag umfasst nicht die Verpackung. Die Verpackung obliegt dem Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart ist. 4.4. Die Packstücke sind vom Auftraggeber beförderungssicher und mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Adressen, Nummern, Zeichen, Gewichtseinheiten und Symbolen zu Handhabung und Eigenschaften zu versehen. 4.5. Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. 4.6. Eine Versiegelung mit nummerierten Siegeln ist zum Preis von 5,95 € (inkl. Ges. MwSt.) gesondert in Auftrag zu geben. 4.7. Angebote von gemma vera und Vereinbarungen mit ihm über Preise und Leistungen beziehen sich stets nur auf die namentlich aufgeführten Leistungen. 5. Datenschutz: 5.1. Alle übermittelten Daten werden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Methoden für den Nachweis bei den Behörden gespeichert bzw. gelagert und absolut vertraulich behandelt. 6. Übergabe und Übergabe 6.1. Die Übernahme erfolgt zu den in Punkt 4.1.4. festgelegten Bedingungen gegen Unterschrift 6.2. Die Übergabe erfolgt zu den in Punkt 4.1.6. festgelegten Bedingungen gegen Unterschrift 6.3. Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. 6.4. Das Transportgut ist bei Empfang sofort zu Prüfen und der ordnungsgemäße Zustand zu quittieren. 6.5. Erforderliche Ladehilfen werden vom Auftraggeber gestellt 7. Kosten und Rechnungsbegleichung 7.1. Grundsätzlich Festpreise 7.2. Preisliste Deutsches Festland Preis je 1 Km in 24h 0,77 € (+ 1 Person +25%) in 12h 1,19 € (+ 1 Person +25%) Anfahrt Deutschlandweit: 89,25 € Tagestarif inkl. 500 km 357,00 € EU-weit: nach Vereinbarung Alle Preise inkl. ges. MwSt. (Deutschland 19 %) Innergemeinschaftliche Rechnungslegung möglich 7.3. Wenn die Be- oder Entladefrist länger als 1 Stunde dauert, wird die Wartezeit mit je angefangene Stunde 13,09 € (inkl. ges. MwSt.) in Rechnung gestellt. 7.4. Rechnungen zur Zahlung fällig: 7.4.1. Per PayPal bei Auftragserteilung (Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung, nach Zahlungseingang, i.d.R. nach wenigen Minuten, wird Ihr Auftrag umgehend ausgeführt) 7.4.2. In Bar als Vorkasse 7.4.3. Wenn vereinbart zu je 50 % bei Übernahme und 50 % bei Übergabe 7.5. In allen anderen Fällen wird die Auftragserteilung unwirksam! 7.6. Sollte der Fall eines Zahlungsverzuges doch eintreten hat gemma vera wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. 7.7. Es gelten hierbei die gesetzlichen Fristen aus § 1234 BGB 7.8. Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann gemma vera nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie sie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. 7.9. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann gemma vera in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. 7.10. Gemma vera ist berechtigt, Sonderauslagen und Sondergebühren für alle Aufwendungen, die er neben den vertraglich direkt vereinbarten Leistungen für erforderlich halten durfte (z. B. Zollabfertigung, Rückbeförderung bei verweigerter Annahme), zu berechnen. 8. Haftung 8.1. gemma vera haftet für den angegeben Warenwert, maximal jedoch bis zu 10.000,00 € 8.2. für weitergehende Haftung kann eine extra Versicherung bei …………………………….. abgeschlossen werden 8.3. Es gilt die jeweils geringste Haftungshöchstsumme welche ausreicht, um den im Auftrag anzugebenden Warenwert abzudecken. 8.4. Im Schadensfall ist gemma vera und gegebenenfalls die Versicherungsgesellschaft die mit der Zusatzversicherung beauftragt ist innerhalb von 24 h durch den Auftraggeber zu benachrichtigen und innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsgeber schriftlich Anzeige zu erstatten und die erforderlichen Schadensnachweise zu erbringen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, besteht keine Haftung 9. Anzuwendendes Recht 9.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 9.2. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Dresden |